Die Ersatzpflicht nach diesem Abschnitt darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.
AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
§ 92 AMG – Unabdingbarkeit
Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 92 AMG verweisen
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„Was regelt § 92 AMG? Zitiere den Wortlaut.“