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Zitierfest

AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 92 AMG – Unabdingbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Die Ersatzpflicht nach diesem Abschnitt darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.

Verweise

Vorschriften, die auf § 92 AMG verweisen

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