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Zitierfest

AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 124 AMG

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Die §§ 84 bis 94a sind nicht auf Arzneimittel anwendbar, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor Wirksamwerden des Beitritts an den Verbraucher abgegeben worden sind.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 124 AMG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 124 AMG? Zitiere den Wortlaut.“

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