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Zitierfest

AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 83 AMG – Angleichung an das Recht der Europäischen Union

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(1) Rechtsverordnungen oder allgemeine Verwaltungsvorschriften nach diesem Gesetz können auch zum Zwecke der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen oder Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, erforderlich ist.

(2) (weggefallen)

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 83 AMG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 83 AMG? Zitiere den Wortlaut.“

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