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Zitierfest

AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 83a AMG – Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union in diesem Gesetz oder in aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu ändern, soweit es zur Anpassung an Änderungen dieser Vorschriften erforderlich ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 83a AMG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 83a AMG? Zitiere den Wortlaut.“

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