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Zitierfest

AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

§ 115 AMG

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Eine Person, die am 1. Januar 1978 die Tätigkeit eines Pharmaberaters nach § 75 ausübt, bedarf des dort vorgeschriebenen Ausbildungsnachweises nicht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 115 AMG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 115 AMG? Zitiere den Wortlaut.“

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