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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 67 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden.

(2) Sie stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, und entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist. Für die Zwecke dieses Titels werden Staatenlose den Drittstaatsangehörigen gleichgestellt.

(3) Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

(4) Die Union erleichtert den Zugang zum Recht, insbesondere durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 67 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 67 AEUV

60 Entscheidungen zitieren Art. 67 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 13.12.2019 – 6 B 30/19 · 6. Senat

    Leitsatz: Der Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 7. März 2016 (GMBl S. 203) ermöglicht eine unionsrechtskonforme Durchführung von Kontrollen zur Identitätsfeststellung nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG.
  • BVerwG, Beschl. v. 21.01.2019 – 6 B 120/18 · 6. Senat

    Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle

  • BVerwG, Beschl. v. 01.06.2017 – 1 C 23/16 · 1. Senat

    Leitsatz: Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung unionsrechtlicher Zweifelsfragen zur Verpflichtung von Busunternehmern zur Kontrolle von Grenzübertrittsdokumenten ihrer Passagiere beim Verkehr über eine Schengen-Binnengrenze.
  • BVerfG, Beschl. v. 01.12.2010 – 2 BvR 2767/09 · 2. Senat 2. Kammer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland

  • BVerfG, Beschl. v. 01.12.2010 – 2 BvR 2780/09 · 2. Senat 2. Kammer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines Eritreers nach Griechenland

  • EuGH, Urt. v. 18.05.2021 – C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19 · Große Kammer

    Asociaţia “Forumul Judecătorilor din România” u. a. gegen Inspecţia Judiciară u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union – Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Union – Art. …

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