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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 75 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Sofern dies notwendig ist, um die Ziele des Artikels 67 in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und damit verbundener Aktivitäten zu verwirklichen, schaffen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen einen Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen, wozu das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Erträgen gehören kann, deren Eigentümer oder Besitzer natürliche oder juristische Personen, Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten sind.

Der Rat erlässt auf Vorschlag der Kommission Maßnahmen zur Umsetzung des in Absatz 1 genannten Rahmens.

In den Rechtsakten nach diesem Artikel müssen die erforderlichen Bestimmungen über den Rechtsschutz vorgesehen sein.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 75 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 75 AEUV

13 Entscheidungen zitieren Art. 75 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuG, Urt. v. 14.03.2018 – T-533/15 und T-264/16 · Dritte Kammer

    Il-Su Kim u. a. gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Nordkorea zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Liste der Personen und Organisationen, für die das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen …

  • EuGH, Urt. v. 01.03.2016 – C-440/14 P · Große Kammer

    National Iranian Oil Company gegen Rat der Europäischen Union. Rechtsmittel – Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran – Liste der Personen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 – Rechtsgrundlage …

  • EuG, Urt. v. 22.04.2015 – T-190/12 · Achte Kammer

    Johannes Tomana u. a. gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aufgrund der Lage in Simbabwe – Beschränkung der Einreise in und der Durchreise durch das Unionsgebiet …

  • EuG, Urt. v. 16.10.2014 – T-208/11 und T-508/11 · Sechste erweiterte Kammer

    Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen‑ und Sicherheitspolitik – Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus – Einfrieren von Geldern – Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 …

  • EuG, Urt. v. 06.09.2013 – T-35/10 und T-7/11 · Vierte Kammer

    Bank Melli Iran gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Einfrieren von Geldern – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – …

  • EuGH, Urt. v. 19.07.2012 – C-130/10 · Große Kammer

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Verordnung (EG) Nr. 881/2002 – Verordnung (EU) Nr. 1286/2009 – Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung …

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