Der Europäische Rat legt die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest.
AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. 68 AEUV
Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.
Rechtsprechung zu Art. 68 AEUV
Eine Entscheidung zitiert Art. 68 AEUV.
EuGH, Urt. v. 06.09.2017 – C-643/15 und C-647/15 · Große Kammer
Slowakische Republik und Ungarn gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss (EU) 2015/1601 – Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten der Hellenischen Republik und der Italienischen Republik – Notlage bestimmter Mitgliedstaaten aufgrund eines …
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