Die Union ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Diese Maßnahmen mit europäischer Zielsetzung können in folgenden Bereichen getroffen werden:
- a) Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit,
- b) Industrie,
- c) Kultur,
- d) Tourismus,
- e) allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport,
- f) Katastrophenschutz,
- g) Verwaltungszusammenarbeit.