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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 4 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union teilt ihre Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten, wenn ihr die Verträge außerhalb der in den Artikeln 3 und 6 genannten Bereiche eine Zuständigkeit übertragen.

(2) Die von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit erstreckt sich auf die folgenden Hauptbereiche:

  • a) Binnenmarkt,
  • b) Sozialpolitik hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte,
  • c) wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt,
  • d) Landwirtschaft und Fischerei, ausgenommen die Erhaltung der biologischen Meeresschätze,
  • e) Umwelt,
  • f) Verbraucherschutz,
  • g) Verkehr,
  • h) transeuropäische Netze,
  • i) Energie,
  • j) Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
  • k) gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte.

(3) In den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt erstreckt sich die Zuständigkeit der Union darauf, Maßnahmen zu treffen, insbesondere Programme zu erstellen und durchzuführen, ohne dass die Ausübung dieser Zuständigkeit die Mitgliedstaaten hindert, ihre Zuständigkeit auszuüben.

(4) In den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe erstreckt sich die Zuständigkeit der Union darauf, Maßnahmen zu treffen und eine gemeinsame Politik zu verfolgen, ohne dass die Ausübung dieser Zuständigkeit die Mitgliedstaaten hindert, ihre Zuständigkeit auszuüben.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 4 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 4 AEUV

73 Entscheidungen zitieren Art. 4 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 19.01.2016 – XI R 38/12 · 11. Senat

    Leitsatz: 1. Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. 2. Steuerfreie Einlagen bei Kreditinstituten, die zur Haupttätigkeit des Unternehmers …
  • BSG, Urt. v. 18.12.2018 – B 1 KR 40/17 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Klagt eine Krankenkasse auf Erstattung gezahlter Vergütung für die Krankenhausbehandlung ihres Versicherten, darf das beklagte Krankenhaus in Einklang mit unionsrechtlichem Datenschutzrecht ohne Einwilligung des Versicherten dem Gericht dessen personenbezogene Daten in Behandlungsunterlagen zur zweckverändernden Verarbeitung (zum Nachweis der Vergütungsforderung) übermitteln, ohne die …
  • BVerfG, Beschl. v. 10.10.2017 – 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16 · 2. Senat

    Ablehnung mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen bzgl der Mitwirkung der Bundesbank am Public Sector Purchase Programme (PSPP) der EZB - unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache bzw fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • BGH, Beschl. v. 10.03.2025 – KRB 101/23 · Kartellsenat

    Anhörungsrüge: Verletzung des rechtlichen Gehörs des Nebenbetroffenen in einem Kartellrechtsverfahren

  • BayVGH, Urt. v. 17.03.2025 – 10 BV 24.700 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Hält eine Bedrohungslage, wegen der bereits Binnengrenzkontrollen wiedereingeführt wurden, weiter an, kann dies nur die Verlängerung der Grenzkontrollen bis zur unionsrechtlich zulässigen Höchstdauer rechtfertigen, nicht dagegen eine erneute Wiedereinführung für einen darüber hinausreichenden Zeitraum (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2022 – C-368/20 – juris Rn. 66). (Rn. 33) 2. Maßgebliche …
  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2021 – 8 C 24/19 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. § 21a Abs. 4 ArbZG regelt die Höchstarbeitszeit für Fahrer und Beifahrer im Sinne des Absatzes 1 der Norm nicht abschließend. Ergänzend ist gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG auf diese Personen § 3 ArbZG nach Maßgabe der in § 21a Abs. 2 bis 8 ArbZG geregelten Abweichungen anzuwenden. 2. Diese Ergänzung der Beschränkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit um eine Begrenzung der werktäglichen …

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