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Zitierfest

EUV · Vertrag über die Europäische Union

Art. 40 EUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Die Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik lässt die Anwendung der Verfahren und den jeweiligen Umfang der Befugnisse der Organe, die in den Verträgen für die Ausübung der in den Artikeln 3 bis 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten Zuständigkeiten der Union vorgesehen sind, unberührt.

Ebenso lässt die Durchführung der Politik nach den genannten Artikeln die Anwendung der Verfahren und den jeweiligen Umfang der Befugnisse der Organe, die in den Verträgen für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nach diesem Kapitel vorgesehen sind, unberührt.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 40 EUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 40 EUV

22 Entscheidungen zitieren Art. 40 EUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 28.03.2017 – C-72/15 · Große Kammer

    PJSC Rosneft Oil Company gegen Her Majesty's Treasury u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Vorschriften des Beschlusses …

  • EuGH, Urt. v. 10.09.2024 – C-351/22 · Große Kammer

    Neves 77 Solutions SRL gegen Agenţia Naţională de Administrare Fiscală – Direcţia Generală Antifraudă Fiscală. Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen der Russischen Föderation, die die Lage in der Ukraine …

  • EuG, Urt. v. 27.07.2022 – T-125/22 · Große Kammer

    RT France gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Befristetes Sendeverbot und Aussetzung der Genehmigungen für die Ausstrahlung von Inhalten bestimmter …

  • EuGH, Urt. v. 06.10.2020 – C-134/19 P · Große Kammer

    Bank Refah Kargaran gegen Rat der Europäischen Union. Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Art. 29 EUV – Art. 215 AEUV – Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran – Schaden, der der Rechtsmittelführerin durch die Aufnahme in die Liste der Personen und …

  • EuG, Urt. v. 22.04.2015 – T-190/12 · Achte Kammer

    Johannes Tomana u. a. gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aufgrund der Lage in Simbabwe – Beschränkung der Einreise in und der Durchreise durch das Unionsgebiet …

  • EuGH, Urt. v. 24.06.2014 – C-658/11 · Große Kammer

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss 2011/640/GASP – Rechtsgrundlage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Art. 37 EUV – Internationale Übereinkunft, die ausschließlich die GASP betrifft – Art. 218 Abs. 6 Unterabs. 2 AEUV – …

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