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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 258 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 258 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 258 AEUV

329 Entscheidungen zitieren Art. 258 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 13.10.2011 – C-463/10 P und C-475/10 P · Dritte Kammer

    Deutsche Post AG und Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 10 Abs. 3 - Entscheidung, mit der eine Auskunftserteilung angeordnet wird - Anfechtbare Handlung im Sinne von Art. 263 AEUV.

  • EuGH, Urt. v. 11.11.2010 – C-543/08 · Erste Kammer

    Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG und 43 EG - Freier Kapitalverkehr - Vom portugiesischen Staat an EDP gehaltene Sonderaktien (‚golden shares‘) - Energias de Portugal - Beschränkungen beim Erwerb von Beteiligungen und Eingriff …

  • EuGH, Urt. v. 04.03.2010 – C-297/08 · Vierte Kammer

    Europäische Kommission gegen Italienische Republik. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2006/12/EG - Art. 4 und 5 - Abfallbewirtschaftung - Bewirtschaftungsplan - Angemessenes und integriertes Netz von Beseitigungsanlagen - Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die …

  • BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 – 7 C 18/17 (7 C 7/16, 7 C 6/13), 7 C 18/17, 7 C 7/16, 7 C 6/13 · 7. Senat

    Leitsatz: Eine Fischaufstiegsanlage kann eine im Rahmen der Prüfung des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL (juris: EWGRL 43/92) zu berücksichtigende Schadensminderungsmaßnahme sein.
  • EuGH, Urt. v. 05.06.2023 – C-204/21 · Große Kammer

    Europäische Kommission gegen Republik Polen. Vorläufiger Rechtsschutz – Beschluss über einstweilige Anordnungen – Art. 163 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Änderung der Umstände – Fehlen – Zuständigkeit der Izba Dyscyplinarna (Disziplinarkammer) des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) – …

  • EuGH, Urt. v. 20.04.2021 – C-896/19 · Große Kammer

    Repubblika gegen Il-Prim Ministru. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 2 EUV – Werte der Europäischen Union – Rechtsstaatlichkeit – Art. 49 EUV – Beitritt zur Union – Nichtabsenkung des Schutzniveaus für die Werte der Union – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz – Art. 19 EUV – Art. 47 der Charta …

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