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Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 223 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Das Europäische Parlament erstellt einen Entwurf der erforderlichen Bestimmungen für die allgemeine unmittelbare Wahl seiner Mitglieder nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten oder im Einklang mit den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen.

Der Rat erlässt die erforderlichen Bestimmungen einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

(2) Das Europäische Parlament legt aus eigener Initiative gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen nach Anhörung der Kommission und mit Zustimmung des Rates die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seiner Mitglieder fest. Alle Vorschriften und Bedingungen, die die Steuerregelung für die Mitglieder oder ehemaligen Mitglieder betreffen, sind vom Rat einstimmig festzulegen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 223 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 223 AEUV

8 Entscheidungen zitieren Art. 223 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 26.02.2014 – 2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Der mit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien ist unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an BVerfGE 129, 300). 2. Eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung kann sich ergeben, wenn sich die …
  • BVerfG, Beschl. v. 06.02.2024 – 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23 · 2. Senat

    Erfolglose Organklage und Verfassungsbeschwerde gegen Zustimmungsgesetz zum Direktwahlakt 2018 (RIS: EUBes 2018/994), insb zur Einführung einer 2%-Sperrklausel für Wahlen zum Europäischen Parlament

  • BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvR 182/09 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker …
  • EuGH, Urt. v. 19.12.2019 – C-502/19 · Große Kammer

    Strafverfahren gegen Oriol Junqueras Vies. Vorlage zur Vorabentscheidung – Beschleunigtes Verfahren – Institutionelles Recht – Bürger der Europäischen Union, der ins Europäische Parlament gewählt wurde, als er sich im Rahmen eines Strafverfahrens in Untersuchungshaft befand – Art. 14 EUV – Begriff …

  • EuGH, Urt. v. 17.09.2026 – C-438/24 · Erste Kammer

    Erakond Eestimaa Rohelised. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Demokratieprinzip – Passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament – Einschränkung der Ausübung dieses Rechts – Akt zur Einführung …

  • EuGH, Urt. v. 26.09.2024 – C-600/22 P · Vierte Kammer

    Carlos Puigdemont i Casamájo und Antoni Comin i Oliveres gegen Europäisches Parlament. Rechtsmittel – Institutionelles Recht – Mitglieder des Europäischen Parlaments – Offizielle Mitteilung der Namen der gewählten Abgeordneten durch die Mitgliedstaaten – Befugnisse des Parlaments – Antrag auf …

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