Zum Inhalt springen
Zitierfest

AEUV · Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Art. 166 AEUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

(2) Die Tätigkeit der Union hat folgende Ziele:

— Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung;

— Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt;

— Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen;

— Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen;

— Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten.

(3) Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für die berufliche Bildung zuständigen internationalen Organisationen.

(4) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels beitragen, unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, und der Rat erlässt auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 166 AEUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 166 AEUV

7 Entscheidungen zitieren Art. 166 AEUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 07.09.2022 – C-391/20 · Große Kammer

    Boriss Cilevičs u. a. gegen Latvijas Republikas Saeima. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Beschränkung – Rechtfertigung – Gestaltung des Bildungssystems – Hochschulen – Verpflichtung, die Studienprogramme in der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats zu …

  • BGH, Urt. v. 08.11.2012 – III ZR 151/12 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die den Veterinärbehörden im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof obliegenden Amtspflichten entfalten grundsätzlich keine drittgerichtete Schutzwirkung zugunsten der Unternehmen, die vom Schlachthof - oder auch von einem "Zwischenlieferanten" - Schlachtprodukte erwerben und diese weiter veräußern oder verarbeiten. 2. …
  • EuGH, Urt. v. 16.01.2025 – C-277/23 · Fünfte Kammer

    E. P. gegen Ministarstvo financija Republike Hrvatske, Samostalni sektor za drugostupanjski upravni postupak. Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 21 Abs. 1 AEUV – Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Steuerrecht – Einkommensteuer – …

  • EuG, Urt. v. 30.09.2026 – T-115/23 · Mittlere Kammer

    Debreceni Egyetem gegen Rat der Europäischen Union. Vollzug des Unionshaushalts – Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 – Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union – Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 – Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen …

  • EuGH, Urt. v. 21.04.2026 – C-769/22 · Plenum

    Europäische Kommission gegen Ungarn. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Nationale Rechtsvorschriften, die zum Schutz von Kindern Beschränkungen im Zusammenhang mit Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität …

  • EuGH, Urt. v. 12.02.2026 – C-48/24 · Erste Kammer

    VšĮ „Vilniaus tarptautinė mokykla“ gegen Valstybinė kalbos inspekcija. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Anwendungsbereich – Wirtschaftliche Tätigkeit – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Art. 53 – Sprachkenntnisse – Nationale …

Weitere Entscheidungen zu Art. 166 AEUV suchen