Zum Inhalt springen
Zitierfest

AEG · Allgemeines Eisenbahngesetz

§ 14d AEG – Auskunftspflicht

Amtliche Fassung, Stand 17.07.2025.

Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen auf Verlangen des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, dessen Infrastruktur sie benutzen, Wagenhalter auf Verlangen der betriebsführenden Eisenbahn eine Bestätigung über das Bestehen einer Versicherung nach § 14 vorlegen.

Rechtsprechung zu § 14d AEG

12 Entscheidungen zitieren § 14d AEG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 15.01.2018 – 6 B 21/17 · 6. Senat

    Leitsatz: Ein trimodales Container-Umschlagsterminal ist auch dann als Güterterminal und damit als eine der Eisenbahninfrastruktur zuzurechnende Serviceeinrichtung im Sinne von § 2 Abs. 9 AEG i.V.m. Anlage 2 Nr. 2 Satz 1 lit. b) ERegG zu qualifizieren, wenn es im Schwerpunkt die Verkehrsträger Wasser und Straße und nur zu einem geringen Teil den Verkehrsträger Schiene bedient.
  • BVerwG, Beschl. v. 08.01.2015 – 6 B 35/14 · 6. Senat

    Nutzungsbedingungen für die Fahrzeugübergangseinrichtungen zum Sylt Shuttle

  • BVerwG, Beschl. v. 29.10.2014 – 6 B 47/14 · 6. Senat

    Überprüfung von Vertragsbedingungen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens durch die Bundesnetzagentur

  • BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 – 6 C 17/10 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Dieselbe "Angelegenheit" im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwVfG liegt nur vor, wenn frühere Gutachten oder sonstige Tätigkeiten der für eine Behörde tätigen Person in engem Zusammenhang mit dem nunmehr zu beurteilenden Lebenssachverhalt stehen. 2. Eines Rückgriffs auf das allgemeine Recht auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur aus § 14 Abs. 1 AEG bedarf es nicht, wenn sich …
  • BGH, Urt. v. 01.09.2020 – KZR 12/15 · Kartellsenat

    Leitsatz: Stationspreissystem II Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das mit dem Zugang zu wesentlichen Einrichtungen in unterschiedlichen Gebieten weitgehend gleichartige Leistungen anbietet, diese Leistungen in einem komplexen Preissystem zusammenfasst und die Preise für einzelne Leistungen innerhalb dieses Systems nach Kategorien - einseitig - bestimmt, hat dafür Sorge zu tragen, dass dieses …
  • EuGH, Urt. v. 27.10.2022 – C-721/20 · Vierte Kammer

    DB Station & Service AG gegen ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH. Vorlage zur Vorabentscheidung – Eisenbahnverkehrsleistungen – Art. 102 AEUV – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Richtlinie 2001/14/EG – Zugang zur Eisenbahninfrastruktur – Art. 30 – Regulierungsstelle für den Eisenbahnverkehr – …

Weitere Entscheidungen zu § 14d AEG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14d AEG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14d AEG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten