Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 13.03.1969 – V OE 115/67
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0313.V.OE115.67.0A
Leitsatz
1. Keine Beseitigung unanfechtbar gewordener kommunaler Abgabenbescheide im Wege der Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage, wenn die betreffenden Bescheide nur fehlerhaft sein können aber nicht nichtig sind.
2. Keine entsprechende Anwendung von § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG, § 183 Satz 2 VwGO, wenn in einem anderen Prozeß gegenüber einem anderen Kläger die Fehlerhaftigkeit einer Abgabenordnung inzident festgestellt ist.
3. Anschluß an BVerwGE 10, 47; 27; 141.
Zitierte Vorschriften
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