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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 13.03.1969 – V OE 115/67

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0313.V.OE115.67.0A

Leitsatz

1. Keine Beseitigung unanfechtbar gewordener kommunaler Abgabenbescheide im Wege der Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage, wenn die betreffenden Bescheide nur fehlerhaft sein können aber nicht nichtig sind.

2. Keine entsprechende Anwendung von § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG, § 183 Satz 2 VwGO, wenn in einem anderen Prozeß gegenüber einem anderen Kläger die Fehlerhaftigkeit einer Abgabenordnung inzident festgestellt ist.

3. Anschluß an BVerwGE 10, 47; 27; 141.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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