Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 09.07.1965 – OS IV 87/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0709.OS.IV87.64.0A
Leitsatz
1. Soweit der § 8 Abs. 4 HBO eine bauordnungsrechtliche Beschränkung der Baufreiheit für die Anbringung solcher Werbeanlagen enthält, die Bauteile oder Bauzubehör darstellen, ist er infolge der Aufhebung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und der §§ 9 bis 13 HBO nicht mehr anwendbar.
2. Einzelfall zu der Frage, ob durch die Anbringung einer Werbeanlage an einem Gebäude eine Verunstaltung eingetreten ist.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS IV 87/64 entschieden?“