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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 09.07.1965 – OS IV 87/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0709.OS.IV87.64.0A

Leitsatz

1. Soweit der § 8 Abs. 4 HBO eine bauordnungsrechtliche Beschränkung der Baufreiheit für die Anbringung solcher Werbeanlagen enthält, die Bauteile oder Bauzubehör darstellen, ist er infolge der Aufhebung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und der §§ 9 bis 13 HBO nicht mehr anwendbar.

2. Einzelfall zu der Frage, ob durch die Anbringung einer Werbeanlage an einem Gebäude eine Verunstaltung eingetreten ist.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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