Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Baugrundstücke müssen für Anlagen geeignet sein.
HBO HE · Hessische Bauordnung (HBO) Vom 28. Mai 2018
§ 13 HBO HE – Schutz gegen schädliche Einflüsse
Amtliche Fassung, Stand 09.10.2025.