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Zitierfest

HBO HE · Hessische Bauordnung (HBO) Vom 28. Mai 2018

§ 13 HBO HE – Schutz gegen schädliche Einflüsse

Amtliche Fassung, Stand 09.10.2025.

Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Baugrundstücke müssen für Anlagen geeignet sein.