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Zitierfest

HBO HE · Hessische Bauordnung (HBO) Vom 28. Mai 2018

§ 9 HBO HE – Gestaltung

Amtliche Fassung, Stand 09.10.2025.

Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Sie dürfen das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 9 HBO HE verweisen