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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.11.1967 – II OE 122/67

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:1115.II.OE122.67.0A

Leitsatz

1. Zur Rechtsnatur einer aufsichtsbehördlichen Verfügung, mit der ein Beschluß einer Gemeindevertretung gemäß § 138 HGO beanstandet und die betreffende Gemeinde entsprechend § 139 HGO zur Vornahme einer bestimmten Verwaltungstätigkeit angewiesen worden ist.

2. Einzelfall zu der Frage, wann durch ein Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BBauG öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wann also eine Gemeinde für ein solches Vorhaben im Rahmen ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG die Zustimmung verweigern darf.

3. Im Rahmen des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG kann die Gemeinde ihre Zustimmung versagen, wenn durch die Umwandlung eines im Außenbereich gelegenen Wohnhauses in eine Fremdenpension gemäß § 35 Abs. 3 BBauG unwirtschaftliche Aufwendungen für einen Straßenbau sowie für eine Straßenbeleuchtung und Straßenkanalisation entstehen würden.

4. Zur Frage, wann entsprechend § 35 Abs. 3 BBauG durch ein Bauvorhaben im Außenbereich einer Gemeinde eine Gefahr für die Wasserwirtschaft oder die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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