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Rechtsprechung · VG München

VG München, Beschluss vom 23.12.2024 – M 28 K 20.3677

Streitwert für Klage eines Landwirts gegen Planfeststellungsbeschluss
Spruchkörper
28. Kammer
Normenkette
§ 52 Abs. 1 GKG

Orientierungssatz

Der Streitwert für die Klage eines Landwirts gegen einen Planfeststellungsbeschluss, durch den landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, beträgt 0,50 EUR pro Quadratmeter. (Rn. 2)

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III. Der Streitwert wird auf EUR 4.705,00 festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 19. Dezember 2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

Randnummer 2

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 34.2.4).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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