Rechtsprechung · VG Berlin
VG Berlin, Urteil vom 09.03.2023 – 12 K 231.21
- Spruchkörper
- 12. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGBE:2023:0309.12K231.21.00
- Normenkette
- § 7 Abs 1 S 1 RAVersorgG BE, § 30 Abs 2 RAVersorgSa BE, § 30 Abs 5 Nr 1 RAVersorgSa BE
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
Randnummer 2
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 146 Abs. 2 VwGO).
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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