Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VG Bayreuth

VG Bayreuth, Beschluss vom 25.07.2022 – B 7 S 22.678

Übereinstimmende Erledigung – Einstellung des Verfahrens
Spruchkörper
7. Kammer
Normenkette
§ 92 Abs. 3 VwGO; § 158 Abs. 2 VwGO; § 63 Abs. 2 GKG; § 52 Abs. 2 GKG

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Hauptbeteiligten haben den Rechtsstreit im Augenscheinstermin vom 22.07.2022 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Verfahren wird daher entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO durch Beschluss eingestellt. Der Kostenausspruch in Nr. 2 folgt der Kostenübernahmeerklärung, die die Antragsgegnerin im o.g. Termin abgegeben hat. Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach § 63 Abs. 2, § 52 Abs. 2 GKG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VG Bayreuth in B 7 S 22.678 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten