Rechtsprechung · VG Bayreuth
VG Bayreuth, Beschluss vom 16.08.2021 – B 6 K 21.392
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Bezugnahme auf Eilentscheidung und dazu ergangene Beschwerdeentscheidung
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- Normenkette
- § 114 ZPO; § 121 Abs. 2 ZPO; VwGO 166
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VG Bayreuth in B 6 K 21.392 entschieden?“