Rechtsprechung · VG Augsburg
VG Augsburg, Beschluss vom 07.06.2021 – Au 5 K 21.1149
Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme und Streitwertfestsetzung
- Spruchkörper
- 5. Kammer
- Normenkette
- § 92 Abs. 3 VwGO; § 155 Abs. 2 VwGO; § 52 Abs. 1 GKG
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 15.000,00 festgesetzt.
Gründe
Randnummer 2
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 54.1). Au 5 K 21.1149
Zitierte Vorschriften
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