Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VerfGH Berlin

VerfGH Berlin, Beschluss vom 16.12.2008 – 135/08

VerfGH Berlin: Verfahrenseinstellung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde

Orientierungssatz

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde.(Rn.1)

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

3. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

4. Auslagen werden nicht erstattet.

Gründe

Randnummer 1

Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. November 2008 seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

Randnummer 2

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen, weil die Verfassungsbeschwerde aus den mit Schreiben des Gerichts vom 24. November 2008 dargelegten Gründen keine Aussicht auf Erfolg hatte (§ 52 Abs. 1 VerfGHG i.V.m. §§ 114, 121 ZPO).

Randnummer 3

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

Randnummer 4

Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 33 VerfGHG BE, § 34 VerfGHG BE, § 52 VerfGHG BE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VerfGH Berlin in 135/08 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten