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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 14.02.1996 – P.St. 1220

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1996:0214.P.ST.1220.0A
Normenkette
§ 16 Abs. 1 StGHG, § 28 Abs. 1 StGHG

Leitsatz

1. Es bedarf keiner abschließenden Klärung, ob vor dem Landesverfassungsgericht das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme in Anlehnung an andere Prozeßordnungen (§§ 578 ff. ZPO, §§ 359 ff. StPO, § 153 VwGO) Anwendung findet, wenn keine Wiederaufnahmegründe dargelegt werden.

2. Ein Wiederaufnahmebegehren ohne nähere Darlegung von Wiederaufnahmegründen rechtfertigt die Auferlegung einer Gebühr (hier in Höhe von 250,-DM).

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 16 StGHG HE, § 28 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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