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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 20.06.1989 – P.St. 1082

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1989:0620.P.ST.1082.0A
Normenkette
Art. 31 GG, Art. 98 GG, Art. 127 Abs. 4 Verf HE, Art. 147 Abs. 2 Verf HE, § 6 EGStPO ... mehr

Leitsatz

1. Die Entscheidung über eine Richteranklage steht allein dem Bundesverfassungsgericht zu. Art. 98 Abs. 5 Satz 3 GG hat die Regelung in Art. 127 Abs. 4 HV außer Kraft gesetzt (Bestätigung und Fortführung StGH, Beschluß vom 27.03.1974 P.St. 734 -). 2. Die Regelung über die Strafverfolgung wegen Verfassungsbruchs in Art. 147 Abs. 2 HV und die dazu ergangenen Verfahrensvorschriften der §§ 38 ff. StGHG sind durch die bundesrechtliche Vorschrift des § 6 EGStPO gegenstandslos geworden (Bestätigung und Fortführung StGH, Beschluß vom 04.08.1971 P.St. 649 -, ESSVGH 22, S. 13).

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 6 EGStPO, § 38 StGHG HE, Art. 127 Verf HE, Art. 147 Verf HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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