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Zitierfest

Rechtsprechung · StGH Hessen

StGH Hessen, Beschluss vom 09.11.1988 – P.St. 1064

ECLI
ECLI:DE:STGHHE:1988:1109.P.ST.1064.0A
Normenkette
Art. 31 GG, § 46 Abs. 1 StGHG, § 23 BVerfGG

Leitsatz

1. Der Staatsgerichtshof kann in seinen Verfahren nur die Anwendung und Auslegung von hessischem Landesrecht an der Hessischen Verfassung messen (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 11.11.1987 P.St. 1060, 1062 -). 2. Die Verweisung eines Verfahrens des Staatsgerichtshofs an das Bundesverfassungsgericht ist nicht möglich, weil eine solche Verweisung gesetzlich nicht vorgesehen ist (StGH, Beschluß vom 11.06.1986 P.St. 1028 -).

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 46 StGHG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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