Rechtsprechung · OVG NRW
OVG NRW, Beschluss vom 12.07.2021 – 12 E 492/21
- Spruchkörper
- 12. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNRW:2021:0712.12E492.21.00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
Randnummer 2
Die zulässige Beschwerde der Antragsteller ist nicht begründet.
Randnummer 4
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss gleichen Rubrums vom heutigen Tag im zugehörigen Eilbeschwerdeverfahren 12 B 981/21 sowie den dort in Bezug genommenen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Aktenzeichen 6 L 208/21.
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