Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · OVG Mecklenburg-Vorpommern

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.03.2010 – 2 O 6/10

Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde; Kosten
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:OVGMV:2010:0309.2O6.10.0A
Normenkette
Nr. 5502 GKVerz, § 161 VwGO, § 162 VwGO, § 94 VwGO

Leitsatz

1. Bei der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO handelt es sich um ein nichtstreitiges Zwischenverfahren.(Rn.2)

2. Die Kosten dieses gerichtsgebührenfreien Verfahrens sind Teil der Kosten des Rechtsstreits i.S. des § 162 Abs. 1 VwGO.(Rn.2)

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Gründe

Randnummer 1

Die Beteiligten haben die Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald 6. Kammer vom 14. Januar 2010 übereinstimmend für erledigt erklärt.

Randnummer 2

Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht. Das Verfahren ist, wenn auch nicht Gerichtskosten, so doch gerichtsgebührenfrei (vgl. Nr. 5502 KV GKG). Auch nach § 161 Abs. 1 VwGO ist jedoch keine Kostenentscheidung veranlasst. Denn bei dem Beschwerdeverfahren über die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO handelt es sich um ein nichtstreitiges Zwischenverfahren, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen. Die Beendigung dieses Beschwerdeverfahrens führt nicht zu einem Abschluss des Verfahrens insgesamt, sondern nur zur Fortsetzung des Verfahrens in erster Instanz (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.07.2007 26 C 06.3297 -, zit. nach juris Rn. 10; OVG Greifswald, Beschl. v. 05.02.2010 1 O 125/09 -, m.w.N.). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Kosten des Rechtsstreits i.S. des § 162 Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung, wer diese Kosten zu tragen hat, ist der das Verfahren insgesamt abschließenden Entscheidung vorbehalten.

Randnummer 3

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat OVG Mecklenburg-Vorpommern in 2 O 6/10 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten