Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · LAG Hessen

LAG Hessen, Urteil vom 24.10.2013 – 5 Sa 914/13

Spruchkörper
5. Kammer
ECLI
ECLI:DE:LAGHE:2013:1024.5SA914.13.0A

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 04. Juli 2013 – 3 Ca 168/13 – wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Gründe

Randnummer 1

A.

Dem Berufungskläger ist das in vollständiger Form abgefasste Urteil der 1. Instanz am 17. August 2013 zugestellt worden. Dagegen hat er mit dem am 30. Juli 2013 bei Gericht eingegangenen Schreiben vom 27. Juli 2013 persönlich Berufung eingelegt. Mit richterlicher Verfügung vom 06. August 2013 wurde der Kläger über den Vertretungszwang – erfolglos – belehrt.

Randnummer 2

B.

Der Zulässigkeit der Berufung steht bereits die fehlende Postulationsfähigkeit des Klägers entgegen. Gemäß § 11 Abs. 4 S. 1 ArbGG müssen sich die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Entgegen der Annahme des Klägers ist die Berufungskammer auch nicht befugt, eine Ausnahme von dem gesetzlichen Erfordernis zu machen. Über den Vertretungszwang wurde der Kläger ausdrücklich belehrt. Daraus hat er die gebotene Konsequenz indessen nicht gezogen.

Randnummer 3

C.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger gem. § 97 ZPO zu tragen, da sein Rechtsmittel keinen Erfolg hatte.

Randnummer 4

D.

Ein Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. §§ 77, 72 Abs. 2 ArbGG liegt nicht vor.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat LAG Hessen in 5 Sa 914/13 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten