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Rechtsprechung · FG Hamburg

FG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2015 – 3 K 266/14

Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Notwendige Hinzuziehung oder Beiladung bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids
Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:FGHH:2015:0224.3K266.14.0A
Normenkette
§ 268 AO, § 279 AO, § 355 AO, § 360 Abs. 3 AO, § 26 EStG ... mehr

Leitsatz

1. Bei Anfechtung eines Aufteilungsbescheids zur Einkommensteuer-Gesamtschuld durch einen zusammen veranlagten Ehegatten ist der andere Ehegatte grundsätzlich notwendig hinzuzuziehen bzw. notwendig beizuladen (FG Saarland, Urteil vom 14.07.2004 1 K 99/02 m. w. N.).

2. Ausnahmsweise sind Hinzuziehung bzw. Beiladung nicht notwendig,

a) wenn der Beizuladende unter keinem denkbaren steuerrechtlichen Gesichtspunkt betroffen ist, hier mangels eigener zu versteuernder Einkünfte (BFH-Beschluss vom 08.10.2002 III B 74/02, HFR 2003, 155, BFH/NV 2003, 195), oder

b) wenn die Klage offensichtlich wegen einer fehlenden Sachurteilsvoraussetzung oder hier wegen versäumter Einspruchsfrist formell erfolglos ist (FG Hamburg, Urteil vom 06.04.1994 I 28/92, EFG 1994, 842) oder offensichtlich unzulässig ist (Beschlüsse BFH vom 16.09.2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, nachgehend BVerfG vom 17.12.2002 1 BvR 2102/02, Juris).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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