Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 13.09.2018 – 9 BN 3/17 (9 CN 1/18)
Revisionszulassung; Verfassungsmäßigkeit der Kostenüberdeckung bei Gebührenerhebung
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2018:130918B9BN3.17.0
- Normenkette
- § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann zur Klärung der Frage beitragen, inwieweit eine Kostenüberdeckung im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung an verfassungsrechtliche Grenzen stößt.
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