Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 29.09.2003 – 9 B 80.03

Spruchkörper
9. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2003:290903B9B80.03.0

Tenor

1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe

Der Kläger hat sein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27. Juni 2003 mit Schriftsatz vom 25. September 2003 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 9 B 80.03 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten