Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 28.11.2002 – 9 A 70.02
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2002:281102B9A70.02.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10 000 € festgesetzt.
Gründe
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 8. November 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 9 A 70.02 entschieden?“