Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.08.2002 – 9 A 34.02
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2002:150802B9A34.02.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Fünftel.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 9 A 34.02 entschieden?“