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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 05.04.2011 – 8 B 41/10, 8 B 41/10 (8 C 2/11)

Revisionszulassung; faktischer Enteignungsbegriff
Spruchkörper
8. Senat
Normenkette
§ 1 VermG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, den durch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Vermögensrecht entwickelten sogenannten faktischen Enteignungsbegriff (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 <87> m.w.N. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104) weiter zu präzisieren, insbesondere dahin, ob und inwieweit der enteignende Zugriff subjektive Elemente voraussetzt.

Randnummer 2

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und 4, § 63 Abs. 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 1 VermG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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