Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 26.04.2011 – 7 B 20/11, 7 B 20/11 (7 C 12/11)
Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Pflanzenschutzmittel; Sperrfrist
- Spruchkörper
- 7. Senat
- Normenkette
- § 16g Abs 2 S 2 PflSchG 1986
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Beschluss ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft die klärungsbedürftige Frage auf, welche Bedeutung der Sperrfrist des § 16g Abs. 2 Satz 2 Pflanzenschutzgesetz zukommt.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 16g PflSchG
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