Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 21.06.2022 – 6 B 3/22, 6 B 3/22 (6 C 4/22)
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2022:210622B6B3.22.0
- Normenkette
- § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 107 Abs 5 OWiG
Tenor
Die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 20. Oktober 2021 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und - insoweit vorläufig - für das Revisionsverfahren auf jeweils 3,50 € festgesetzt.
Gründe
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