Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 – 6 A 3.07

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:020507B6A3.07.0

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Gründe

Randnummer 1

Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 16. April 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 2, § 162 Abs. 3 VwGO. Der Wert des Streitgegenstandes ist mit Beschlüssen vom 19. April 1996 (BVerwG 1 A 6.95 ) und vom 28. September 2001 (BVerwG 6 AV 3.01 ) festgesetzt worden.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 6 A 3.07 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten