Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.05.2007 – 5 PKH 16.07
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:150507B5PKH16.07.0
Tenor
Der Antrag des Klägers, ihm für einen „Antrag nach § 53 VwGO zur Erkennung des zuständigen Gerichts“ Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Gründe
Randnummer 2
Ein Fall des § 53 VwGO, wie ihn der Antragsteller behauptet, liegt nach seinem Vorbringen offenkundig nicht vor. Eine Weiterleitung an das Bundessozialgericht, wie vom Antragsteller angeregt, scheidet aus entsprechenden Gründen aus.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 5 PKH 16.07 entschieden?“