Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 26.06.2017 – 4 B 5/17, 4 B 5/17 (4 C 4/17)

Revisionszulassung; Grundsatz der Planerhaltung bei bereits errichtetem Vorhaben
Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2017:260617B4B5.17.0
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die nach § 132 Abs. 1, § 133 Abs. 1 VwGO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, in welchem Verhältnis die planfeststellungsrechtlichen Vorschriften über die Planerhaltung zu dem Anspruch aus § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG stehen, wenn das planfestgestellte Vorhaben bereits errichtet ist.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 4 UmwRG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 4 B 5/17, 4 B 5/17 (4 C 4/17) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten