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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 15.12.2016 – 4 B 47/16, 4 B 47/16 (4 C 9/16)

Revisionszulassung; Sich-Einfügen im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Einbeziehung vorhandener baulicher Anlage
Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2016:151216B4B47.16.0
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 34 Abs 1 S 1 BauGB

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der Rechtsfrage beitragen, welche vorhandenen baulichen Anlagen in die Betrachtung einzubeziehen sind, um zu entscheiden, ob sich ein Vorhaben nach der überbaubaren Grundstücksfläche im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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