Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 07.08.2018 – 4 B 24/18, 4 B 24/18 (4 C 9/18)

Revisionszulassung; Anwendbarkeit von § 246 Abs. 9 BauGB auf private Vorhabenträger
Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2018:070818B4B24.18.0
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 246 Abs 9 BauGB

Gründe

Randnummer 1

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. In dem Revisionsverfahren wird voraussichtlich geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen Vorhaben, die der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen, von § 246 Abs. 9 BauGB begünstigt werden, wenn ein privater Vorhabenträger ein solches Vorhaben verwirklichen möchte.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 4 B 24/18, 4 B 24/18 (4 C 9/18) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten