Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 12.04.2002 – 4 A 3.02
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2002:120402B4A3.02.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
Gründe
Die Klägerinnen haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 9. April 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 4 A 3.02 entschieden?“