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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 12.08.2002 – 4 A 18.02

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2002:120802B4A18.02.0

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Gründe

Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 7. August 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 1 VwGO i.V.m. § 100 ZPO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.

Zitierte Vorschriften

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