Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 25.11.2004 – 4 A 1031.04
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:251104B4A1031.04.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 4 A 1031.04 entschieden?“