Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 17.10.2006 – 4 A 1024.06
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:171006B4A1024.06.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 bis 3.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10 200 € festgesetzt.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 4 A 1024.06 entschieden?“