Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 28.02.2006 – 4 A 1016.06
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:280206B4A1016.06.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.
Gründe
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